Processor License (Oracle)

Die Prozessorlizenzierung ist eine Prozessor-basierte Lizenzform. Es ist hierbei unerheblich, wie viele Benutzer auf die Datenbank zugreifen und ob die Benutzer überhaupt bekannt sind (z.B. bei Internet-Anwendungen). Selbstverständlich müssen alle anderen Restriktionen eingehalten werden, wie beispielsweise die maximale Anzahl der Sockets im Server. Wenn relativ wenige Benutzer auf viele Datenbankserver zugreifen, dann ist eventuell die Named User Plus Lizenzierung vorzuziehen.

Prozessor / Processor

Prozessor bezeichnet alle Prozessoren, auf denen die Oracle Programme installiert sind und/oder ablaufen. Auf Programme, die auf Prozessor-Basis lizenziert sind, dürfen ihre internen User (inklusive Beauftragte und Auftragnehmer) und ihre externen dritten User zugreifen. Zwecks Berechnung der Zahl von Prozessoren, die lizenziert werden müssen, werden nur im Falle eines SunUltraSPARC T1 Prozessors mit 4, 6 oder 8 Prozessorkernen bei 1,0 Gigahertz oder 8 Prozessorkernen bei 1,2 Gigahertz nur für diejenigen Server, die auf der Sun Server Tabelle stehen und eingesehen werden können unter https://www.oracle.com/corporate/contracts/ bestimmt, „n“ Prozessorkerne werden durch Multiplizieren der Gesamtzahl aller Kerne mit dem Faktor 0,25 bestimmt. Zwecks Berechnung der Zahl an Prozessoren, die lizenziert werden müssen, werden im Falle von AMD und Intel Multicore Chips „n“ Prozessorkerne durch Multiplizieren der Gesamtzahl aller Kerne mit dem Faktor 0,50 bestimmt. Zur Berechnung der Zahl an Prozessoren, die lizenziert werden müssen, wird im Falle aller anderen, in diesem Absatz nicht genannten Hardware-Plattformen ein Multicore-Chip mit „n“ Prozessorkernen durch Multiplizieren von „n“ Kernen mit dem Faktor 0,75 bestimmt. Alle Kerne auf allen Multicore Chips für jedes Lizenzprogramm und jeden unten genannten Faktor müssen zunächst addiert werden, bevor sie mit dem jeweiligen Faktor multipliziert werden, und alle Bruchteile einer Zahl sind auf die nächsthöhere Zahl aufzurunden. Ungeachtet des obigen, wird bei der Lizenzierung von Oracle Standard Edition One oder Standard Edition Programmen auf Servern mit einem Maximum von 1 Prozessor mit einem oder zwei Kernen, nur 1 Prozessor gezählt.

Die erforderliche Gesamt-Prozessorenanzahl (siehe hierzu die Definition eines Prozessors weiter oben) erhalten Sie, indem Sie die Anzahl der Prozessoren aller Rechnersysteme addieren, auf denen die Software installiert ist und/oder ausgeführt wird.

Beispiel: Sie lizenzieren die Oracle Database Enterprise Edition für 1 Computer mit 2 Prozessoren. Wie viele Prozessoren brauchen Sie also? (1 Computer x 2 Prozessoren) = 2 Prozessoren für jedes Programm, das Sie auf diesem Computer lizenzieren.

Beispiel: Sie lizenzieren Oracle Database Enterprise Edition für Ihre gesamte Umgebung – 4 Computer mit jeweils 1 Prozessor sowie 1 Computer mit 8 Prozessoren. Wie viele Prozessoren brauchen Sie also?

  • 4 Computer x 1 Prozessor = 4 Prozessoren
  • 1 Computer x 8 Prozessoren = 8 Prozessoren

Insgesamt also 12 Prozessoren.

Bitte beachten Sie, dass immer die vollständigen, rechtsgültigen Definitionen der jeweils aktuellen OLSA (Oracle Lizenz- und Servicevereinbarung/Oracle License and Service Agreement) gelten.